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   BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82   

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BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82 (https://dejure.org/1985,2720)
BAG, Entscheidung vom 16.01.1985 - 7 AZR 226/82 (https://dejure.org/1985,2720)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 (https://dejure.org/1985,2720)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.02.1983 - 3 AZR 408/80

    Zulage bei Radiumbestrahlung - Pflegepersonal - Besonders belastende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82
    Das Merkmal "ständig" setzt voraus, daß die Angestellten die betreffenden Pflegeaufgaben fast ausschließlich während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen; es genügt nicht, daß die gefährliche Tätigkeit häufig oder regelmäßig anfällt (Bestätigung von BAG Urteil vom 1. Februar 1983 3 AZR 408/80 = AP Nr. 5 zu § 33 BAT).

    In diesem Tarifvertrag lassen sich - wie bereits der Dritte Senat zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT) - drei abgestufte unbestimmte Zeitbegriffe unterscheiden: "Regelmäßig und nicht nur in unerheblichem Umfange" (vgl. § 1 Abs. 2; dieses Merkmal ist auch in § 33 Abs. 1 Buchst. c BAT enthalten), "überwiegend" (vgl. § 1 Abs. 1 Ziff. 5 Unterabs. 4) und "ständig" (vgl. § 1 Abs. 1 Ziff. 5 Unterabsätze 2, 3, 5; § 1 Abs. 1 Ziff. 13).

    Nach der Auffassung des Dritten Senats (Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT 1975) ist unter dem Merkmal "regelmäßig" ein sich wiederholendes Vorkommen ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung zu verstehen.

    Der Begriff "überwiegend" wird verstanden im Sinne von "mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe).

    An das Merkmal "ständig" sind wesentlich strengere Anforderungen zu stellen als an das Merkmal "überwiegend"; "ständig" setzt demnach voraus, daß der Angestellte die näher bezeichnete Tätigkeit fast ausschließlich während seiner Arbeitszeit verrichtet (so BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe; vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Bd. III, Teil V Gefahrenzulagen Anm. 10; Breier/Kiefer/Uttlinger, BAT, 5. Aufl., Bd. I, S. 168.9 und 168.10).

  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82
    Nach der Auffassung des Dritten Senats (Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe; ebenso BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu § 22, 23 BAT 1975) ist unter dem Merkmal "regelmäßig" ein sich wiederholendes Vorkommen ohne Rücksicht auf den Rhythmus der Wiederholung zu verstehen.
  • BAG, 08.08.1978 - 6 AZR 251/77

    Anspruch auf Zusatzurlaub - Gesundheitsgefährdende Arbeiten - Überwiegender teil

    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82
    Der Begriff "überwiegend" wird verstanden im Sinne von "mehr als die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (BAG Urteil vom 8. August 1978 - 6 AZR 251/77 - AP Nr. 1 zu § 49 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT, unter II 2 b der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 09.10.1969 - 6 U 10/69
    Auszug aus BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 226/82
    Ist der Rechtsmittelangriff gegen das Teilurteil erfolgreich, so hat das Rechtsmittelgericht über die Kosten der Rechtsmittelinstanz (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1970, 334 f.) nach § 91 ZPO zu entscheiden.
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 27/97

    Arbeitsentgelt: Schichtlohnzulage nach BMT-G II - Begriffe "überwiegend" und

    Verlangt wird vielmehr, daß der Arbeiter auf Dauer aufgrund von Schichtplänen zur Schichtarbeit eingesetzt wird (so auch BAG Urteile vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT; vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; vom 22. März 1995 - 10 AZR 167/94 - ZTR 1995, 407 f.).
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 784/09

    "Gelähmtenzulage" und "Intensivzulage" im Pflegedienst eines Evangelischen

    So fallen zum Beispiel Pflegekräfte in der (Patienten-)Aufnahme, im Krankentransportdienst, im Operationsdienst/Operationssaal, im EKG-Dienst/EEG-Dienst, im Dialysedienst, in Ambulanzen und Nothilfen in jedem Fall aus dem Kreis der Berechtigten heraus, denn in den entsprechenden Fallgruppen ist die Protokollerklärung Nr. 1 nicht erwähnt (vgl. dazu auch BAG vom 16.01.1985 - 7 AZR 226/82 in: AP Nr. 10 zu § 33 BAT und in der Lit. bspw. Uttlinger/Breier/Kiefer, Kommentar zum BAT, Band 4, 183. Aktualisierung BAT Komm. 11/2004 Anl. 1 b (B/TDL/VKA) Erl.
  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 24/98

    Anspruch auf Zahlung einer Heimzulage ; Begriff des "Heimes" im

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  • BAG, 10.02.1988 - 4 AZR 538/87

    Zahlung einer Zulage aufgrund der Beschäftigung auf einer Station mit Patienten,

    Insoweit ist es mißverständlich, wenn der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 16. Januar 1985 (- 7 AZR 226/82 -, AP Nr. 10 zu § 33 BAT) ausführt, bei der Zulage nach der Protokollnotiz Nr. 1 Buchst. d) handele es sich um eine Gefahrenzulage, die wegen der Gefahr der Strahlenbelastung gezahlt werde.
  • BAG, 07.12.1989 - 6 AZR 256/88

    Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der

    Insoweit wollte die Beklagte über die tarifliche Gefahrenzulage gem. der Protokollerklärung Nr. 1 Buchst. a zu Abschnitt A der Anlage 1 b zum BAT (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; Urteil vom 10. Februar 1988 - 4 AZR 538/87 - AP Nr. 12 zu § 33 BAT) hinaus den Besonderheiten der genannten Kliniken Rechnung tragen und sowohl den anspruchsberechtigten Personenkreis als auch die Zulagenhöhe gemessen an der damals bestehenden tariflichen Tbc-Zulagenregelung erweitern.
  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 439/95

    Zulage: Arbeitstherapeut - ständige Zusammenarbeit mit geisteskranken Patienten

    Nach diesen Auslegungsgrundsätzen folgt aus der Tarifnorm in § 1 Abs. 1 Nr. 5 der 5. Alternative des Tarifvertrages für die Gewährung von Zulagen gem. § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT, daß die für den Zulagenanspruch maßgebliche Tätigkeit dauernd oder fast ausschließlich während der Arbeit verrichtet werden muß (BAG Urteil vom 16. Januar 1985 - 7 AZR 226/82 - AP Nr. 10 zu § 33 BAT; BAG Urteil vom 1. Februar 1983 - 3 AZR 408/80 - AP Nr. 5 zu § 33 BAT).
  • LAG Berlin, 12.04.1995 - 10 Sa 136/94

    Arbeitsentgelt: "Gefahrenzulage" - Voraussetzungen

    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass das Merkmal "ständig" in der genannten Tarifvorschrift verlangt, dass die entsprechende Tätigkeit nicht nur "häufig" oder "regelmäßig" anfällt, sondern dass der Anspruchsteller die besonders belastenden Aufgaben während seiner Arbeitszeit "fast ausschließlich" wahrnehmen muss (BAG vom 1.2.1983 - 3 AZR 408/80 -, AP Nr. 5 zu § 33 BAT ; BAG vom 16.1.1985 - 7 AZR 226/82 -, AP Nr. 10 zu § 33 BAT ).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.1998 - 10 Sa 23/98
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 418/87
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